ALLGEMEINE MIET- UND
WERKVERTRAGSBEDINGUNGEN

Die von uns aufgestellten Bauten (Festzelte, etc.) sowie unser
Mietmaterial (Mobiliar, Table Top etc.) unterstehen den nachstehenden
Bedingungen. Abweichende oder ergänzende Bestimmungen
sind nur gültig, wenn sie vorgehend schriftlich vereinbart werden.
Allgemeine Angaben zu Offerten und Aufträgen
Unsere Offerten sind freibleibend. Bis zur Erteilung eines Auftrages
behalten wir uns eine anderweitige Vermietung vor. Alle Vereinbarungen
werden für uns erst mit unserer schriftlichen Bestätigung
bindend. Ein Auftrag gilt als bestätigt, sobald die gegenseitige
Willensäusserung ausgesprochen wurde. Somit ist eine
Bestätigung auch ohne Unterschrift des Mieters bindend. Sollte
die Auftragsbestätigung nicht vom Kunden gewünscht worden
sein, liegt es in seiner Verantwortung, dieses Missverständnis zu
klären.

Rücktritt vom Auftrag

Der Rücktritt von einem erteilten Auftrag oder allfällige Teilannullationen
haben schriftlich zu erfolgen. Die dabei entgangenen Einnahmen
werden von Grillmaniak Rent 4 Event wie folgt in Rechnung gestellt:
Annullation bis 12 Monate vor Mietbeginn 30% der Auftragssumme;
Annullation bis 6 Monate vor Mietbeginn 50% der Auftragssumme;
Annullation bis 2 Monate vor Mietbeginn 75% der Auftragssumme;
weniger als 2 Monate vor Mietbeginn 90% der Auftragssumme;
einen Tag vor Mietbeginn 100% der Auftragssumme.
Auf Wetter abhängige Annullationen können wir keine Rücksicht nehmen.
Werden uns kreditmindernde Umstände des Mieters bekannt oder
kommt dieser seinen bisherigen Zahlungsverpflichtungen nicht
mehr nach, sind wir berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten.

Mietdauer und Preise

Die Mietpreise für allgemeine Verleihartikel* verstehen sich für drei
Tage (Ausgenommen wird das Fahrzeug. Einzel Verrechnung). Angefangene Tage gelten als volle Miettage. Die Preise verstehen
sich ab Lager Grillmaniak Rent 4 Event in Spreitenbach. Unsere
Preise verstehen sich exklusiv Mehrwertsteuer. Für jeden weiteren
Tag berechnen wir zusätzlich 10% des Grundpreises. Bei längerer
Mietdauer gelten Preise gemäss spezieller Vereinbarung. Bei Bestellungen
unter CHF 100.– netto wird ein Zuschlag von CHF 10.– als
Mindermengenzuschlag verrechnet. 

Wir behalten uns vor, eventuelle Änderungen vorzunehmen. Unsere
Rechnungen sind rein netto, ohne Abzug, innert 10 Tagen zu begleichen,
sofern keine anderen Zahlungskonditionen im Auftrag vereinbart
wurden. Messen, die eine längere Mietdauer als drei Tage haben,
werden mit einem Faktor 1.5 gerechnet. Die Lieferung/Abholung
darf aber höchstens drei Tage vorher und der Abtransport/Rückgabe
einen Tag nach der Messe erfolgen. Für jeden weiteren Tag wird der
Faktor um 0.1 erhöht.
(*Ausgenommen sind: Zelte
Festtische, Festtischbänke sowie Festtischgarnituren)

Transport durch Grillmaniak

Wir werden unser Möglichstes tun, um Ihren Termin einzuhalten. Eine
frühzeitige Bestellung ist deshalb immer wichtig. Wir behalten uns
vor, bei Unfall, Krankheit, Maschinendefekten oder anderen Fällen
höherer Gewalt, die Lieferfristen zu verlängern. Kann der gewünschte
Liefertermin nicht eingehalten werden, werden Sie nach Möglichkeit
durch uns benachrichtigt. Konventionalstrafen für Lieferfristüberschreitungen
aus den oben erwähnten Gründen werden nicht anerkannt.
Falls eine kurzfristige Lieferung oder ein Abtransport an den
gewünschten Daten nicht mehr möglich ist, versuchen wir, Ihnen eine
Alternative anzubieten. Allfällig daraus entstehende Mehrkosten sind
durch den Mieter zu tragen.
Grundsätzlich liefern wir vor das Gebäude (Bordsteinkante). Lieferungen
ins Gebäude oder bei einer grösseren Distanz (mehr als 10-15m)
ab Fahrzeug werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Diese Information
ist vor Lieferbeginn dem Vermieter mitzuteilen. Bei vereinbarter
Anlieferung oder Abholung der Mietgegenstände hat der Kunde
dafür zu sorgen, dass er oder ein von ihm Bevollmächtigter zum vereinbarten
Termin am Ort der Anlieferung oder Abholung anwesend
ist. Ist dies nicht der Fall, ist Grillmaniak Rent 4 Event berechtigt, die Mietgegenstände
am Ort der Anlieferung zu hinterlassen. Der Kunde erkennt in
diesem Fall die ordnungsgemässe und vollständige Lieferung an. Die
Mietgegenstände sind nach Ende der Mietzeit vom Mieter abholfertig,
palettisiert und zugänglich bereitzustellen.

Reinigung
Geschirr sowie alle Küchengeräte müssen aus hygienischen Gründen
durch Grillmaniak Rent 4 Event gereinigt werden. Der Mieter entfernt und entsorgt
Speisereste vor der Rückgabe der Mietgegenstände. Die Reinigung
wird dem Kunden gemäss Auftragsbestätigung belastet und muss
aus hygienischen Gründen auch bei sauber zurückgebrachtem oder
nicht verwendetem Table Top durchgeführt und verrechnet werden.

Zustand des Materials
Beim Mietmaterial handelt es sich um gebrauchte Ware. Auf Wunsch
können Sie die Ware bei uns im Lager besichtigen. Unser Material
wird durch uns gereinigt und in sauberem Zustand angeliefert. Wir
können, bedingt durch die teilweise sehr kurze Zeit zwischen Rücknahme
und Auslieferung, jedoch nicht immer für restlos sauberes Mobiliar
garantieren. Sehr starke Verunreinigungen, die vom Kunden
verursacht sind, werden nach Aufwand verrechnet. Defekte oder
Funktionsstörungen während dem Gebrauch des Mietmaterials können
nicht ausgeschlossen werden. Grillmaniak Rent 4 Event übernimmt
keine Haftung für allfällig daraus entstehende Folgeschäden,
insbesondere Ertragsausfälle und Vermögenseinbussen.

Rücknahme
Geliefertes oder durch uns vermitteltes Mietmaterial, inkl. Spezialund
Kunststoffpaletten sowie Schütze von Geräten, ist im angelieferten
Zustand an die ausgewiesene Stelle zu retournieren. Der Rückgabetermin
ist einzuhalten. Verzögerungen durch höhere Gewalt oder
anderweitige Umstände sind Grillmaniak Rent 4 Event sofort mitzuteilen.
Bis zum Eintreffen von Mitarbeitenden von Grillmaniak Rent 4 Event ist der Mieter für das Mietmaterial verantwortlich! Dies beinhaltet
ebenfalls den Schutz vor Witterungseinflüssen (Regen, Schnee etc.).
Für zu spät retournierte Ware wird für jeden weiteren Tag zusätzlich
der effektive Mietansatz nachverrechnet.

Kauf
Unterschieden wird zwischen Neuware und Gebrauchtware. Sämtliche
Artikelpreise (neu und gebraucht) können bei Grillmaniak angefragt
werden. Wenn Mietmaterial gemietet und im Anschluss als Gebrauchtware
gekauft werden möchte, ist der Mietpreis der jeweiligen
Mietdauer und der angebotene Kaufpreis als Gebrauchtware zu bezahlen.
Der Mietpreis kann dem Kaufpreis weder angerechnet werden,
noch wird die Differenz zurückerstattet.

Haftung für die Mietsache
Die Miete beginnt mit Entgegennahme des Mietmaterials. Der Mieter
haftet während des Mietzeitraums für alle Schäden und Verluste. Dies
gilt auch für Schäden, die durch Dritte, unsachgemässer Transport,
falsche Handhabung, Einbruch, Diebstahl oder höhere Gewalt (Aufruhr,
Krieg, Vandalismus oder Terrorismus) verursacht werden. Allfällige
Folgeschäden, insbesondere Ertragsausfälle und Vermögenseinbussen,
als Folge von unsachgemässer Handhabung oder von Verlusten
der gemieteten Sache, werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
Stand November 2018
Grillmaniak Rent 4 Event – Seefeldweg 21 – 8957 Spreitenbach – Tel.:079 515 53 36 – www.grillmaniak.ch 

Versicherung
Eine allfällig notwendige Haftpflichtversicherung für die oben genannten
Ereignisse ist durch den Mieter abzuschliessen.
Festzelte von Grillmaniak Rent 4 Event sind gegen
Feuer und Elementarschäden versichert. Voraussetzung ist eine fachgerechte
Handhabung und Verankerung.
Grillmaniak Rent 4 Event verfügt über folgende Versicherungen:
Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden bis CHF
5‘000‘000.–
Elementarversicherung bis CHF 300’000.– / je Ereignis
Transportversicherung bis CHF 200‘000.– / je Transport

Nicht versichert sind:
Unfälle, die betriebsfremden Hilfskräften während der Montage- und
Demontagezeit zustossen.

Kosten für Reparaturen und Verluste
Bei kleineren Schäden wird die Reparatur nach effektivem Aufwand
zum Stundenansatz von CHF 63.– plus Materialkosten verrechnet.
Abhanden gekommenes oder defektes Material das nicht mehr repariert
werden kann, wird zum offiziellen Neupreis abzüglich 20% für
den Minderwert des gebrauchen Materials, ohne Rücksicht auf das
Alter, in Rechnung gestellt. Dies gilt ebenfalls für Spezial- und Kunststoffpaletten
sowie Schutzhüllen von Geräten. Ersatz anderer Art oder
Qualität vom Kunden wird nicht angenommen.
Eigentum
Das Mietmaterial bleibt in jedem Fall Eigentum von Grillmaniak Rent 4 Event. Es kann weder veräussert, belehnt noch verpfändet
werden. Das von Grillmaniak Rent 4 Event vermietete Material darf
nur zum vorgesehenen Zweck verwendet werden. Eine Verschiebung
z.B. von Zelten auf einen anderen Platz oder die Untervermietung, ist
nur mit unserer schriftlichen Zustimmung gestattet. Bei grösseren
Bauten ist es ratsam, das Areal während der Montage- und Demontagezeit
bewachen zu lassen. Die Kosten dafür hat der Mieter zu tragen.

Reklamationen
Fehlendes Material und Reklamationen sind sofort nach Erhalt der
Ware oder aber spätestens vor deren Gebrauch an das Büro von der
Grillmaniak Rent 4 Event (079 515 53 36) zu melden. Spätere Reklamationen
sind nicht mehr überprüfbar und können daher bei der
Rechnungsstellung nicht berücksichtigt werden. Ein unterschriebener
Lieferschein bestätigt den Erhalt der Ware.

Verschiedenes
Als Gerichtsstand wird von beiden Parteien Bern anerkannt.
Im Übrigen gilt das Schweizerische Obligationenrecht im Allgemeinen
und im Speziellen über den Miet- und Werkvertrag. Für Betreibungen
halten wir uns an das Schuld-, Betreibungs- und Konkursgesetz.

Notfälle
In Notfällen während und ausserhalb der Öffnungszeiten ist die
Hauptnummer 079 515 53 36 zu kontaktieren. Ausserhalb der Öffnungszeiten
ist eine Notfallnummer der zuständigen Person auf dem
Anrufbeantworter zu hören

Spezielle Regelungen
Bauplatz
Der Kunde hat vor Montagebeginn den Standort für das Mietobjekt zu
definieren und vor der Materialanlieferung das Gelände frei zu räumen.
Standortänderungen, die nach erfolgter Auftragserstellung und
allfälliger Platzbesichtigung vorgenommen werden und welche zu zusätzlichem
Aufwand führen, müssen bei schlechteren Terrainverhältnissen
oder bei Wegfall der Zufahrtsstrassen zusätzlich berechnet
werden.
Der Mieter haftet für Schäden und Unfälle, die auf fehlende Information
zurückzuführen sind. Bei Zelten muss der Mieter unsere Monteure
über eventuell im Erdreich verlaufende Leitungen und Kabelstränge
sowie über mögliche andere Hindernisse informieren. Unebenheiten
und Gefälle des Bauplatzes sind Grillmaniak Rent 4 Event
im Vorfeld mitzuteilen. Grillmaniak Rent 4 Event setzt alles daran,
den Bauplatz in sauberem Zustand zu hinterlassen. Es kann jedoch
nicht ausgeschlossen werden, dass Nägel, Schrauben, etc. liegen
bleiben. Vor dem Abtransport des Materials ist es daher Sache des
Mieters, den Bauplatz zu kontrollieren und allfällige Mängel direkt zu
beanstanden. Nachträgliche Reklamationen können nicht berücksichtigt
werden.

In der Verantwortung des Mieters liegen:
– Stromzufuhr an einen für den Aufbau bzw. den Betrieb geeigneten
Standort;
– Blitzschutz;
– Zufuhr und Installation allfällig erforderlicher Wasser- und
Abwasserleitungen;
– Eine allfällig notwendige Überprüfung der erstellten Bauten
durch die zuständigen Kontrollorgane (Baupolizei etc.);
– Versicherung für betriebsfremde Hilfskräfte während den
Auf- und Abbauzeiten.

Öffentliche Plätze
Spezielle Regelungen auf öffentlichen Plätzen sind Grillmaniak Rent 4 Event im Vorfeld mitzuteilen. Allfällig daraus entstehende Kosten
sind vom Mieter zu tragen.

Schnee
Bei Schnee muss der Mieter für eine genügende Beheizung sorgen,
damit das Zeltdach schneefrei bleibt. Durch Schneelast entstandene
Schäden gehen zu Lasten des Mieters.

Statik und Sicherheit
Verankerungen, Verstrebungen und Verspannungen garantieren die
statische Sicherheit der Bauten. Sie dürfen weder verändert noch entfernt
werden. Wenn das Zelt unbeaufsichtigt ist, müssen alle
Fronten und Seitenteile geschlossen sein. Für Folgen aus Nichtbeachtung
dieser Vorschriften ist der Mieter verantwortlich. Ein allfälliger
Regress der Versicherung als Folge eines Schadenfalls wird dem
Mieter weiterverrechnet.

Fremde Hilfskräfte
Unter fremden Hilfskräften bei der Montage und Demontage verstehen
wir vom Veranstalter aufgebotenes Personal. Es wird in Abhängigkeit
der Grösse des Zelts und Umfang des Mobiliars vorausgesetzt,
dass mindestens 10 Stunden pro Tag gearbeitet werden kann.

Aufbauzeitpunkt von Zelten und grossen Mobiliarmengen
Grundsätzlich kann am Montag (von Mai bis September) nicht aufgebaut
werden. Ausnahmen davon erfolgen in gegenseitiger Absprache.

 

0

Beginnen Sie mit der Eingabe und drücken Sie Enter, um zu suchen